Wir prüfen Ihre Vermögenssituation und unterbreiten Ihnen Verbesserungsvorschläge. Erhebliches Potential bieten in der Regel Immobilien oder Beteiligungen. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um Ihre Steuererklärung.
Wir bereiten die Ausreise aus dem Herkunftsland vor (z.B. «exit tax»-Fragen) und kümmern uns um Planung und Umsetzung der Wohnsitznahme in der Schweiz. Von Bedeutung sind neben Steuern auch die Sozialversicherungen, erforderliche Bewilligungen und (z.B. ehe-/erb-)rechtliche Fragen.
Die Schweizer Stimmbürger haben sich 2014 mit grosser Mehrheit dafür entschieden, die Pauschalbesteuerung beizubehalten. Für zuziehende Personen ist sie ein attraktives Planungsinstrument. Wir beraten bei der Auswahl der Wohnsitzgemeinde und führen die Verhandlungen mit den Behörden.
Wir überprüfen Ihre Veranlagung und setzen Ihre Rechte falls notwendig auf dem Verfahrensweg durch.
Die Privatsphäre verschwindet zunehmend, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des internationalen automatischen Informationsaustauschs. Eine Selbstanzeige ermöglicht häufig die Offenlegung von nicht deklarierten Vermögenswerten zu günstigen Konditionen.
Der AIA kann dazu führen, dass Daten unnötig zwischen den Behörden zirkulieren. Wir helfen, den Austausch auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Zudem unterstützen wir Finanzintermediäre bei Auslegungsfragen und ihren Compliancepflichten.
Die zunehmende Transparenz, auch vor dem Hintergrund des AIA, wird vermehrt zu Amts- und Rechtshilfeverfahren führen. Wir beraten bei der Vorbereitung und Führung dieser Verfahren.
Wir erarbeiten mit Unternehmern die optimale Haltestruktur. Das geschieht häufig auch im Hinblick auf die Nachfolge- und Nachlassplanung.
Steuern sind für Unternehmen ein wesentlicher Aufwandposten. Wir begleiten bei Unternehmensgründung und -strukturierung, der Steuer- und Abschlussplanung, dem Ausfüllen von Steuererklärungen und wo nötig auch bei Steuerverfahren.
Die Unternehmenssteuerreform wurde auf eidgenössischer Ebene am 19. Mai 2019 angenommen, und die Massnahmen wurden auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Wir identifizieren bestehenden Handlungsbedarf und erarbeiten tragfähige Lösungen.
Die Schweiz bietet ein attraktives wirtschaftliches und steuerliches Umfeld. Wir begleiten Ansiedlungen, sei es in Form einer Neugründung, der Begründung einer Betriebsstätte oder im Rahmen einer Sitzverlegung.
Auch wenn sie mittlerweile zu den international ausgetauschten Informationen gehören können, behalten Rulings ihre tragende Rolle in der Steuerplanung. Wir führen für Sie die notwendigen Verhandlungen mit den kantonalen und eidgenössischen Behörden.
Betriebsstätten stehen im Fokus der öffentlichen Debatte («BEPS») wie auch der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Je nach Bedarf unterstützen wir Sie bei der Begründung einer Betriebsstätte oder achten darauf, dass keine entsteht.
Wir führen Steuerverfahren vor allen Behörden und Gerichten effizient und zielorientiert.
Wir prüfen bestehende Strukturen aus rechtlicher und steuerlicher Sicht («health check») und begleiten bei Strukturbereinigungen sowie Selbstanzeigen.
Wir helfen, den Steueraufwand sowie -rückstellungen zu berechnen und zu planen. Das ermöglicht Transparenz und erlaubt, Steuerrisiken frühzeitig zu erkennen.
Für start ups lösen wir sowohl auf Ebene des Unternehmens wie auch der Jungunternehmer die sich stellenden Fragen. Dazu gehören unter anderem die Vermögensbesteuerung, Vergütungsfragen und eine umsichtige Vorbereitung und Durchführung des Exit.
MBP führen zu einer verbesserten Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und erlauben Cashflow-schonende Vergütung. Wir erarbeiten das für Ihr Unternehmen geeignete Programm.
Steuerrecht ist keine exakte Wissenschaft. Bei Bedarf unterstützen wir Sie mit einem Gutachten oder wo nötig mit einer Zweitmeinung.