Bundesgericht äussert sich zur Vermögenssteuer beim Begünstigten eines Irrevocable Fixed Interest Trusts

Das Bundesgericht äusserte sich kürzlich erstmals zur Methode, nach der das Trustvermögen dem Begünstigten eines Irrevocable Fixed Interest Trusts zugerechnet werden soll. Damit wurde für in der Schweiz ansässige Begünstigte von Irrevocable Fixed Interest Trusts eine wichtige Frage sowohl zur korrekten Deklaration der Trustbegünstigung als auch für vorgängige Rulinganfragen bei den Steuerbehörden geklärt, auch wenn gewisse Punkte offenbleiben, namentlich, welcher Kapitalisierungssatz Anwendung findet und ob eine anteilsmässige Zurechnung möglich bleibt.

Gilles Haudenschild und Michael Fischer kommentierten den Leitentscheid auf iusnet Erbrecht: Link zum Artikel.